Unsere Miet-u. Charterbedingungen / AGB
Gültig für alle Reisebestätigungen u. Charter/Mietverträge von
Fisherman-Angelreisen.
1. Charterer/Mieter u. Mitreisende nehmen auf eigene Gefahr an einem
evtl. Seetörn teil. Haftungsansprüche gegenüber
Fisherman-Angelreisen oder dem Skipper o. Eigner können nur dann
geltend gemacht werden, wenn der Schaden durch deren Verschulden
entstanden ist.
2. Charterer/Mieter u. Mitreisende müssen in guter gesundheitlicher
Verfassung sein.
3. Die tägliche Charterzeit für die Mietboote beginnt mit
Sonnenaufgang und endet mit Sonnenuntergang (oder nach Vorgabe des
Vermieters). Ausnahme: 1. Chartertag ( Übergabe ab 12:00 Uhr )
letzter Chartertag ( Rückgabe bis 17:00 Uhr ). Sie können vor Ort
mit ihrem Betreuer ggf. andere Vereinbarungen treffen. Bestimmte
Wetterverhältnisse können es erforderlich machen, das der Vermieter
vorübergehend das Auslaufen der
Boote aus Sicherheitsgründen untersagt.
4. Charterer/Mieter u. Mitreisende haben allen Anordnungen ihrer
Betreuer o. Skipper sowie allen Anordnungen des Hafenpersonals folge
zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen erlischt der Anspruch auf die gemieteten
Objekte! Anteilige Mietgebühren werden in diesem Fall nicht
zurückerstattet!
Gleiches gilt für Personen, die aufgrund Lärm, Pöbelei, Trunkenheit,
Schlägerei, Verunreinigung o.ä. unangenehm auffallen. Die jeweilige
Hafenordnung ist einzuhalten.
5. Abzüge für wetterbedingte Ausfallzeiten können nicht geltend
gemacht werden.
6. Für an Bord und in die Unterkünfte eingebrachtes Eigentum wird
keine Haftung übernommen.
7. Mitzubringen sind: Personalausweis, Bettwäsche (sofern im
Chartervertrag nicht ausdrücklich Leihbettwäsche aufgeführt ist).
Bettwäsche kann auch gegen eine Gebühr von 12,00 - 17,00 € je
Garnitur geliehen werden.
8. Einige Einrichtungen auf den Ferienanlagen wie z.B. Restaurant,
Tennisplätze, Minigolf u.s.w. stehen nicht immer für das ganze Jahr
zur Verfügung und sind evtl. zeitweise geschlossen. Abzüge wegen
nicht geöffneter Einrichtungen auf den Ferienanlagen können nicht
geltend gemacht
werden.
9. Fisherman-Angelreisen tritt für die Unterkünfte, Charterboote,
Fährpassagen u. Guides nur als Vermittler auf und haftet lediglich
für die angezahlten Gelder, die an Fisherman-Angelreisen gezahlt
wurden! Für Zahlungen die vom Mieter/Charterer direkt an die
Vermieter/Vercharterer bezahlt wurden, übernimmt
Fisherman-Angelreisen keine Haftung! Bei Ausfall eines Guides bleibt
der Charterer an diesen Vertrag gebunden und hat das gecharterte
Boot ggf. auch ohne Guide zu übernehmen. Bei Ausfall einer
Fährpassage aus nicht vorhersehbarem Grund muß die nächst verfügbare
Überfahrt genommen werden. Jegliche Fahrplanänderungen oder Änderung
der der Reiseroute hat Fisherman-Angelreisen nicht zu vertreten und
kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Der Ausfall einer
Fährverbindung hat keinen Einfluss auf die übrigen gebuchten
Reiseleistungen. Eine Umbuchung auf eine andere Fährverbindung nimmt
Fisherman-Angelreisen in diesem Fall ohne Umbuchungsgebühren vor,
Preisunterschiede
werden entsprechend verrechnet. Für alle Fährüberfahrten gelten die
jeweiligen Beförderungsbedingungen der entsprechenden Reederei,
sowie deren AGB´s. Gebühren die durch Änderung o. Stornierung von
Fährüberfahrten entstehen, sind, soweit diese nicht unter Punkt 15
berücksichtigt wurden, vom Charterer/Mieter zu zahlen.
10. Charterboote u. Unterkünfte sowie sämtliches übergebenes
Material (z.B. Fischkisten u. Schlachttische) sind so sauber zu
verlassen bzw. zurückzugeben, wie sie vorgefunden wurden.
11. Mietbeginn für die Unterkünfte ist 15°° Uhr. Mietende ist 10°°
Uhr. Alle unsere Partner sind allerdings bemüht, ihnen falls
möglich, die Unterkunft auch schon früher zu übergeben. Ein Anspruch
darauf besteht nicht!
12. Der im Mietvertrag aufgeführte Gesamtbetrag ist auf jeden Fall
zu bezahlen, auch wenn weniger Personen als vereinbart anreisen!
Sofern die Reise so frühzeitig gebucht wurde, dass noch keine
Preisliste für den Reisezeitraum vorlag (und der Vorjahrespreis
gerechnet wurde), kann die Firma Fisherman-Angelreisen eine evtl.
Preiserhöhung o. Preissenkung an den Mieter/Charterer weitergeben
und die entsprechende Differenz
nachberechnen bzw. erstatten.
13. Bestelltes Angelzubehör, Fährtickets sowie lebende Köder sind
auch dann zu zahlen, wenn sie nur teilweise o. gar nicht genutzt
wurden. Super-Sparpaket-Tickets der Color-Line sowie Economy-Tickets
der Fjordline sind auch dann zum vollen Preis zu bezahlen, wenn der
Charterer/Mieter seine Reise ganz o. teilweise storniert (diese
Tickets können lt. der Beförderungsbedingungen der Fährredereien
nicht storniert werden und werden
auch Fisherman-Angelreisen nicht zurückerstattet.
14. Charterer u. Mitcharterer verpflichten sich ausdrücklich,
Schiffe, Ausrüstung u. Unterkünfte wie ihr Eigentum zu behandeln.
Sie haften für alle Schäden an Fahrzeug u. Ausrüstung (auch
Ausfallschäden des Vercharterers ) die von Ihnen fahrlässig o.
vorsätzlich verursacht und daher von der Versicherung nicht
reguliert werden!
15. Bei Reiserücktritt verfällt die Anzahlung. Bei Reiserücktritt 60
-30 Tage vor Mietbeginn sind 50 %, bei noch späterem Rücktritt 100 %
des Gesamtbetrages an Fisherman-Angelreisen zu zahlen. Wir empfehlen
eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen ( diese muss
spätestens 1 Monat vor Reisebeginn abgeschlossen werden und ist bei
uns erhältlich ) ! Umbuchungen werden bis 60 Tage vor Charterbegin
mit pauschal 60,00 EURO berechnet ( sofern innerhalb des gleichen
Reisezieles umgebucht wird ). Umbuchungen auf ein anderes Reiseziel
werden mit pauschal 150,00 EURO berechnet. Spätere Umbuchungen
werden wie in unseren vorab genannten Rücktrittsbedingungen
berechnet.
16. Für alle Ferienhäuser und Boote ist vor Ort eine Kaution zu
hinterlegen. Siehe auch Punkt 24
17. Bei nicht termingerechter An/Restzahlung erlischt der Anspruch
auf die gebuchten Objekte, was den Mieter / Charterer allerdings
nicht von der Erfüllung dieses Vertrages entbindet!
18. Kann eine Serviceleistung, die dem Charterer gratis zur
Verfügung gestellt werden sollte nicht zur Verfügung gestellt
werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses
Vertrages oder den Gesamtpreis, der im Vertrag genannten Leistungen.
19. Kann ein Boot o. eine Unterkunft aus nicht vorhersehbarem Grund
nicht wie vereinbart übergeben werden ist der Vermieter berechtigt
einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Bei Ausfall eines gemieteten
Bootes während der Mietperiode, wird dieses innerhalb von 24 Stunden
repariert oder ein Ersatzboot zur Verfügung gestellt. Sollte dieses
nicht möglich sein, können Regressansprüche nicht geltend gemacht
werden. Gezahlte Gelder für nicht erbrachte Leistungen unsererseits
erhält der Mieter in diesem Fall zurück.
20. Stellt sich bei Übergabe des Bootes heraus, dass der Charterer
das von Ihm gemietete Boot selbst nicht führen kann (z.B. weil eine
evtl. erforderliche Fahrerlaubnis fehlt), und das Boot aus diesem
Grunde nicht übergeben werden kann, ist der in diesem Vertrag
aufgeführte Charterpreis dennoch auf jeden Fall zu zahlen. In diesem
Fall kann der Mieter/Charterer ggf. einen Guide mit der Führung des
Bootes beauftragen.
21. Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbedingungen hat nicht die
Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Alle anderen
Vertragspunkte bleiben davon unberührt.
22. Fisherman-Angelreisen haftet nicht für Gesetzesänderungen und
höhere Gewalt (Krieg, Grenzen geschlossen, Katastrophen, Ölpest
etc.) Gleiches gilt für evtl. Fahrplanänderungen der Fähren. In
diesem Falle würde auf die nächst erreichbare Fährverbindung
umgebucht. Regressansprüche können hierfür nicht geltend gemacht
werden.
23. Die in der Reisebestätigung und in der Rechnung angegebenen
Preise beruhen auf den zum Erstellungsdatum gültigen
Umrechnungskursen.
Bei gravierenden Kursschwankungen (nur bei Auslandsreisen) behält
sich Fisherman-Angelreisen das Recht vor, die Preise anzugleichen.
Dies kann zu einer Preiserhöhung oder auch zu einer Preissenkung
führen. Diese Maßnahme stellt für den Charterer/Mieter keinen Grund
für eine kostenfreie Stornierung da!
24. Jegliche Beanstandungen an Wohnungen oder Booten seitens des
Mieters/Charterers sind uns sofort zu melden, damit wir ggf. Abhilfe
schaffen können. Spätere Reklamationen oder Regressansprüche können
nicht geltend gemacht werden.
25. Je nach Reiseziel und Anbieter wird vor Ort für die Charterboote
eine Kaution verlangt (z.T. auch für Ferienhäuser), die zwischen
200,00 € und 500,00 € liegen kann. Sie ist in bar zu hinterlegen und
wird nach Rückgabe des Bootes/Hauses zurückerstattet.