Fisherman-Angelreisen    Qualität u. Top-Service seit 2002   



Unsere Miet-u. Charterbedingungen / AGB

Gültig für alle Reisebestätigungen von Fisherman-Angelreisen.

 
 

 

1. Charterer/Mieter u. Mitreisende haben den Weisungen Ihres Skippers/Guides Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen insbesondere gegen die Sicherheitsbestimmungen o. geltende gesetzliche Bestimmungen können bis zum Ausschluss an der weiteren Teilnahme führen.

2. Charterer/Mieter u. Mitreisende müssen in guter gesundheitlicher Verfassung sein.

3. Die tägliche Charterzeit für die Mietboote in Dänemark  beginnt frühestens mit Sonnenaufgang und endet mit Sonnenuntergang (oder nach Vorgabe des Vermieters). Ausnahme: 1. Chartertag ( Übergabe nach Absprache, sonst ab 12:00 – 16:00 Uhr ) letzter Chartertag ( Rückgabe am letzten Miettag bis 15:00 Uhr ). Sie können vor Ort mit  ihrem Betreuer ggf. andere Vereinbarungen treffen. Bestimmte Wetterverhältnisse können es erforderlich machen, das der Vermieter vorübergehend das Auslaufen der Boote aus Sicherheitsgründen untersagt. Bei Charter auf einem Boot/Kutter mit Skipper/Guide ist die Abfahrtszeit am Vorabend beim Skipper o. bei Fisherman-Angelreisen zu erfragen. Sollte bei einem solchen Törn die Mindestteilnehmerzahl für das Schiff nicht erreicht werden, kann der Törn vom Skipper abgesagt werden. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf sonstige gebuchte Leistungen, wie z.B. die Unterbringung. Die gezahlten Gelder für die ausgefallenen Fahrten werden erstattet.

4. Charterer/Mieter u. Mitreisende haben allen Anordnungen ihrer Betreuer o. Skipper sowie allen Anordnungen des Hafenpersonals Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen erlischt der Anspruch auf die gemieteten Objekte! Anteilige Mietgebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet! Gleiches gilt für Personen, die aufgrund Lärm, Pöbelei, Trunkenheit, Schlägerei, Verunreinigung o.ä. unangenehm auffallen. Die jeweilige Hafenordnung ist einzuhalten (siehe auch Punkt 1).

5. Abzüge für wetterbedingte Ausfallzeiten können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind Angelausfahrten auf Schiffen mit Skipper, die wegen schlechter Wetterverhältnisse nicht durchgeführt werden konnten. In diesem Fall bleiben die gezahlten Gelder für die ausgefallenen Fahrten erhalten und es wird ein neuer Termin (in Absprache mit dem Charterer/Mieter) angesetzt.

6. Angelgeräte, Bekleidung, Zubehör o.ä. sind nach Beendigung einer Ausfahrt wieder von Bord zu nehmen, da diese nicht auf einem unbemannten Schiff/Boot versichert sind.

7. Mitzubringen sind: Personalausweis,  Bettwäsche (sofern im Chartervertrag nicht ausdrücklich Leihbettwäsche aufgeführt ist). Bettwäsche kann auch gegen eine Gebühr von  12,00 - 17,00 € je Garnitur geliehen werden.

8. Einige Einrichtungen auf den Ferienanlagen wie z.B. Restaurant, Tennisplätze, Minigolf u.s.w. stehen nicht immer für das ganze Jahr zur Verfügung und sind evtl. zeitweise (wetterbedingt bzw. saisonal (1.11. – 30.4.)) geschlossen. Dies betrifft keine in der Reisebestätigung zugesagten Leistungen.

9. Fisherman-Angelreisen tritt für die Unterkünfte, Charterboote, Fährpassagen u. Guides nur als Vermittler auf und haftet lediglich für die angezahlten Gelder, die an Fisherman-Angelreisen gezahlt wurden! Für Zahlungen die vom Mieter/Charterer direkt an die Vermieter/Vercharterer bezahlt wurden, übernimmt Fisherman-Angelreisen keine Haftung! Bei Ausfall eines Guides bleibt der Charterer an diesen Vertrag gebunden und hat das gecharterte Boot ggf. auch ohne Guide zu     übernehmen. Bei Ausfall einer Fährpassage aus nicht vorhersehbarem Grund muß die nächst verfügbare Überfahrt genommen werden. Jegliche Fahrplanänderungen oder Änderung der der Reiseroute hat Fisherman-Angelreisen nicht zu vertreten und kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Der Ausfall einer Fährverbindung hat keinen Einfluss auf die übrigen gebuchten Reiseleistungen. Eine Umbuchung auf eine andere Fährverbindung nimmt Fisherman-Angelreisen in diesem Fall ohne Umbuchungsgebühren vor, Preisunterschiede werden entsprechend verrechnet. Für alle Fährüberfahrten gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen der entsprechenden Reederei, sowie deren AGB´s. Gebühren die durch Änderung o. Stornierung von Fährüberfahrten entstehen, sind, soweit diese nicht unter Punkt 15 berücksichtigt wurden, vom Charterer/Mieter zu zahlen.

10. Charterboote u. Unterkünfte sowie sämtliches übergebenes Material (z.B. Fischkisten u. Schlachttische) sind so sauber zu  verlassen bzw. zurückzugeben, wie sie vorgefunden wurden.

11. Mietbeginn für die Unterkünfte ist 15°° Uhr. Mietende ist 10°° Uhr. Alle unsere Partner sind allerdings bemüht, ihnen falls  möglich, die Unterkunft auch schon früher zu übergeben. Ein Anspruch darauf besteht nicht!

12. Der im Mietvertrag aufgeführte Gesamtbetrag ist auf jeden Fall zu bezahlen, auch wenn  weniger Personen als vereinbart anreisen! Sofern die Reise so frühzeitig gebucht wurde, dass noch keine Preisliste für den Reisezeitraum vorlag (und der Vorjahrespreis gerechnet wurde), kann die Firma Fisherman-Angelreisen eine evtl. Preiserhöhung o. Preissenkung an den Mieter/Charterer weitergeben und die entsprechende Differenz nachberechnen bzw. erstatten.

13. Bestelltes Angelzubehör, Fährtickets sowie lebende Köder sind auch dann zu zahlen, wenn sie nur teilweise o. gar nicht genutzt wurden. Super-Sparpaket-Tickets der Color-Line sowie Economy-Tickets der Fjordline sind auch dann zum vollen Preis zu bezahlen, wenn der Charterer/Mieter seine Reise ganz o. teilweise storniert (diese Tickets können lt. der Beförderungsbedingungen der Fährredereien nicht storniert werden und werden auch Fisherman-Angelreisen nicht zurückerstattet).

14. Charterer u. Mitcharterer  verpflichten sich ausdrücklich, Schiffe, Ausrüstung u. Unterkünfte wie ihr Eigentum zu behandeln. Sie haften für alle Schäden an Fahrzeug u. Ausrüstung (auch Ausfallschäden des Vercharterers ) die von Ihnen fahrlässig o. vorsätzlich verursacht und daher von der Versicherung nicht reguliert werden!

15. Bei Reiserücktritt  verfällt die Anzahlung. Sollte der Rücktritt vor Bezahlung der Anzahlung erfolgen, sind vom Charterer/Mieter mindesten die Kosten zu tragen, die durch den Reiserücktritt entstehen (z.B. von Fisherman-Angelreisen für die Reisenden bestellte, und nicht stornierbare Fährüberfahrten o.ä.) Bei Reiserücktritt  60 -30 Tage vor Mietbeginn sind 50 %, bei noch späterem Rücktritt 95 % des Gesamtbetrages an  Fisherman-Angelreisen zu zahlen. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Fisherman-Angelreisen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht, oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen ( diese muss spätestens 1 Monat vor Reisebeginn abgeschlossen werden und ist bei uns erhältlich ) ! Umbuchungen werden bis 60 Tage vor Charterbegin mit pauschal 60,00 EURO berechnet ( sofern innerhalb des gleichen Reisezieles umgebucht wird ). Umbuchungen auf ein anderes Reiseziel werden mit pauschal 150,00 EURO berechnet. Spätere Umbuchungen werden wie in unseren vorab genannten Rücktrittsbedingungen berechnet.

16. Für alle Ferienhäuser und Boote ist vor Ort eine Kaution zu hinterlegen. Siehe auch Punkt 25.

17. Bei nicht termingerechter An/Restzahlung erlischt der Anspruch auf die gebuchten Objekte, was den Mieter / Charterer allerdings nicht von der Erfüllung dieses Vertrages entbindet! Bei einem Verzug von mehr als 14 Tagen kann Fisherman-Angelreisen die Reise zu den unter Punkt 15 genannten Bedingungen kostenpflichtig stornieren. Dies bedarf allerdings einer vorherigen Ankündigung mindestens 5 Tage vor der Stornierung (schriftlich per Email, Fax oder Postbrief/ePostbrief).

18. Kann eine Serviceleistung, die dem Charterer gratis zur Verfügung gestellt werden sollte nicht zur Verfügung gestellt werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses Vertrages oder den Gesamtpreis, der im Vertrag genannten Leistungen.

19. Kann ein Boot o. eine Unterkunft aus nicht vorhersehbarem Grund nicht wie vereinbart übergeben werden ist der Vermieter berechtigt einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Bei Ausfall eines gemieteten Bootes während der Mietperiode, wird dieses innerhalb von 24 Stunden repariert oder ein Ersatzboot zur Verfügung gestellt. Sollte dieses nicht möglich sein, können Regressansprüche  nicht geltend gemacht werden. Gezahlte Gelder für nicht erbrachte Leistungen unsererseits erhält der Mieter in diesem Fall zurück.

20. Stellt sich bei Übergabe des Bootes heraus, dass der Charterer das von Ihm gemietete Boot selbst nicht führen kann (z.B. weil eine evtl. erforderliche Fahrerlaubnis fehlt), und das Boot aus diesem Grunde nicht übergeben werden kann, ist der in diesem Vertrag aufgeführte Charterpreis dennoch auf jeden Fall zu zahlen. In diesem Fall kann der Mieter/Charterer ggf. einen Guide mit der Führung des Bootes beauftragen.

21. Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbedingungen hat nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Alle anderen Vertragspunkte bleiben davon unberührt.

22. Fisherman-Angelreisen haftet nicht für Gesetzesänderungen und höhere Gewalt (Krieg, Grenzen geschlossen, Katastrophen,  Ölpest etc.) Gleiches gilt für evtl. Fahrplanänderungen der Fähren. In diesem Falle würde auf die nächst erreichbare Fährverbindung umgebucht. Regressansprüche können hierfür nicht geltend gemacht werden.

23. Jegliche Beanstandungen an Wohnungen oder Booten seitens des Mieters/Charterers sind uns sofort zu melden, damit wir ggf. Abhilfe schaffen können. Spätere Reklamationen oder Regressansprüche können nicht geltend gemacht werden.

24. Je nach Reiseziel und Anbieter wird vor Ort für die Charterboote eine Kaution verlangt (z.T. auch für Ferienhäuser), die zwischen 200,00 € und 500,00 € liegen kann. Sie ist in bar zu hinterlegen und wird nach Rückgabe des Bootes/Hauses zurückerstattet.

 




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