Unsere Miet-u. Charterbedingungen / AGB
Gültig für alle Reisebestätigungen von Fisherman-Angelreisen.
1.
Charterer/Mieter u. Mitreisende haben den Weisungen Ihres
Skippers/Guides Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen insbesondere
gegen die Sicherheitsbestimmungen o. geltende gesetzliche
Bestimmungen können bis zum Ausschluss an der weiteren Teilnahme
führen.
2.
Charterer/Mieter u. Mitreisende müssen in guter gesundheitlicher
Verfassung sein.
3.
Die
tägliche Charterzeit für die Mietboote in Dänemark
beginnt frühestens mit Sonnenaufgang und endet mit
Sonnenuntergang (oder nach Vorgabe des Vermieters). Ausnahme: 1.
Chartertag ( Übergabe nach Absprache, sonst ab 12:00 – 16:00 Uhr )
letzter Chartertag ( Rückgabe am letzten Miettag bis 15:00 Uhr ).
Sie können vor Ort mit
ihrem Betreuer ggf. andere Vereinbarungen treffen. Bestimmte
Wetterverhältnisse können es erforderlich machen, das der Vermieter
vorübergehend das Auslaufen der Boote aus Sicherheitsgründen
untersagt. Bei Charter auf einem Boot/Kutter mit Skipper/Guide ist
die Abfahrtszeit am Vorabend beim Skipper o. bei
Fisherman-Angelreisen zu erfragen. Sollte bei einem solchen Törn die
Mindestteilnehmerzahl für das Schiff nicht erreicht werden, kann der
Törn vom Skipper abgesagt werden. Dies hat keinerlei Auswirkungen
auf sonstige gebuchte Leistungen, wie z.B. die Unterbringung. Die
gezahlten Gelder für die ausgefallenen Fahrten werden erstattet.
4.
Charterer/Mieter u. Mitreisende haben allen Anordnungen ihrer
Betreuer o. Skipper sowie allen Anordnungen des Hafenpersonals Folge
zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen erlischt der Anspruch auf die
gemieteten Objekte! Anteilige Mietgebühren werden in diesem Fall
nicht zurückerstattet! Gleiches gilt für Personen, die aufgrund
Lärm, Pöbelei, Trunkenheit, Schlägerei, Verunreinigung o.ä.
unangenehm auffallen. Die jeweilige Hafenordnung ist einzuhalten
(siehe auch Punkt 1).
5.
Abzüge für
wetterbedingte Ausfallzeiten können nicht geltend gemacht werden.
Ausgenommen hiervon sind Angelausfahrten auf Schiffen mit Skipper,
die wegen schlechter Wetterverhältnisse nicht durchgeführt werden
konnten. In diesem Fall bleiben die gezahlten Gelder für die
ausgefallenen Fahrten erhalten und es wird ein neuer Termin (in
Absprache mit dem Charterer/Mieter) angesetzt.
6.
Angelgeräte, Bekleidung, Zubehör o.ä. sind nach Beendigung einer
Ausfahrt wieder von Bord zu nehmen, da diese nicht auf einem
unbemannten Schiff/Boot versichert sind.
7.
Mitzubringen sind: Personalausweis,
Bettwäsche (sofern im Chartervertrag nicht ausdrücklich
Leihbettwäsche aufgeführt ist). Bettwäsche kann auch gegen eine
Gebühr von 12,00 - 17,00
€ je Garnitur geliehen werden.
8.
Einige
Einrichtungen auf den Ferienanlagen wie z.B. Restaurant,
Tennisplätze, Minigolf u.s.w. stehen nicht immer für das ganze Jahr
zur Verfügung und sind evtl. zeitweise (wetterbedingt bzw. saisonal
(1.11. – 30.4.)) geschlossen. Dies betrifft keine in der
Reisebestätigung zugesagten Leistungen.
9.
Fisherman-Angelreisen tritt für die Unterkünfte, Charterboote,
Fährpassagen u. Guides nur als Vermittler auf und haftet lediglich
für die angezahlten Gelder, die an Fisherman-Angelreisen gezahlt
wurden! Für Zahlungen die vom Mieter/Charterer direkt an die
Vermieter/Vercharterer bezahlt wurden, übernimmt
Fisherman-Angelreisen keine Haftung! Bei Ausfall eines Guides bleibt
der Charterer an diesen Vertrag gebunden und hat das gecharterte
Boot ggf. auch ohne Guide zu
übernehmen. Bei Ausfall einer Fährpassage aus nicht
vorhersehbarem Grund muß die nächst verfügbare Überfahrt genommen
werden. Jegliche Fahrplanänderungen oder Änderung der der Reiseroute
hat Fisherman-Angelreisen nicht zu vertreten und kann hierfür nicht
haftbar gemacht werden. Der Ausfall einer Fährverbindung hat keinen
Einfluss auf die übrigen gebuchten Reiseleistungen. Eine Umbuchung
auf eine andere Fährverbindung nimmt Fisherman-Angelreisen in diesem
Fall ohne Umbuchungsgebühren vor, Preisunterschiede werden
entsprechend verrechnet. Für alle Fährüberfahrten gelten die
jeweiligen Beförderungsbedingungen der entsprechenden Reederei,
sowie deren AGB´s. Gebühren die durch Änderung o. Stornierung von
Fährüberfahrten entstehen, sind, soweit diese nicht unter Punkt 15
berücksichtigt wurden, vom Charterer/Mieter zu zahlen.
10.
Charterboote u. Unterkünfte sowie sämtliches übergebenes Material
(z.B. Fischkisten u. Schlachttische) sind so sauber zu
verlassen bzw. zurückzugeben, wie sie vorgefunden wurden.
11.
Mietbeginn
für die Unterkünfte ist 15°° Uhr. Mietende ist 10°° Uhr. Alle unsere
Partner sind allerdings bemüht, ihnen falls
möglich, die Unterkunft auch schon früher zu übergeben. Ein
Anspruch darauf besteht nicht!
12.
Der im
Mietvertrag aufgeführte Gesamtbetrag ist auf jeden Fall zu bezahlen,
auch wenn weniger
Personen als vereinbart anreisen! Sofern die Reise so frühzeitig
gebucht wurde, dass noch keine Preisliste für den Reisezeitraum
vorlag (und der Vorjahrespreis gerechnet wurde), kann die Firma
Fisherman-Angelreisen eine evtl. Preiserhöhung o. Preissenkung an
den Mieter/Charterer weitergeben und die entsprechende Differenz
nachberechnen bzw. erstatten.
13.
Bestelltes
Angelzubehör, Fährtickets sowie lebende Köder sind auch dann zu
zahlen, wenn sie nur teilweise o. gar nicht genutzt wurden.
Super-Sparpaket-Tickets der Color-Line sowie Economy-Tickets der
Fjordline sind auch dann zum vollen Preis zu bezahlen, wenn der
Charterer/Mieter seine Reise ganz o. teilweise storniert (diese
Tickets können lt. der Beförderungsbedingungen der Fährredereien
nicht storniert werden und werden auch Fisherman-Angelreisen nicht
zurückerstattet).
14.
Charterer
u. Mitcharterer verpflichten
sich ausdrücklich, Schiffe, Ausrüstung u. Unterkünfte wie ihr
Eigentum zu behandeln. Sie haften für alle Schäden an Fahrzeug u.
Ausrüstung (auch Ausfallschäden des Vercharterers ) die von Ihnen
fahrlässig o. vorsätzlich verursacht und daher von der Versicherung
nicht reguliert werden!
15.
Bei
Reiserücktritt verfällt
die Anzahlung. Sollte der Rücktritt vor Bezahlung der Anzahlung
erfolgen, sind vom Charterer/Mieter mindesten die Kosten zu tragen,
die durch den Reiserücktritt entstehen (z.B. von
Fisherman-Angelreisen für die Reisenden bestellte, und nicht
stornierbare Fährüberfahrten o.ä.) Bei Reiserücktritt
60 -30 Tage vor Mietbeginn sind 50 %, bei noch späterem
Rücktritt 95 % des Gesamtbetrages an
Fisherman-Angelreisen zu zahlen. Dem Kunden bleibt es in
jedem Fall unbenommen, Fisherman-Angelreisen nachzuweisen, dass ein
Schaden überhaupt nicht, oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist. Wir empfehlen eine Reisekostenrücktrittsversicherung
abzuschließen ( diese muss spätestens 1 Monat vor Reisebeginn
abgeschlossen werden und ist bei uns erhältlich ) ! Umbuchungen
werden bis 60 Tage vor Charterbegin mit pauschal 60,00 EURO
berechnet ( sofern innerhalb des gleichen Reisezieles umgebucht wird
). Umbuchungen auf ein anderes Reiseziel werden mit pauschal 150,00
EURO berechnet. Spätere Umbuchungen werden wie in unseren vorab
genannten Rücktrittsbedingungen berechnet.
16.
Für alle
Ferienhäuser und Boote ist vor Ort eine Kaution zu hinterlegen.
Siehe auch Punkt 25.
17.
Bei nicht
termingerechter An/Restzahlung erlischt der Anspruch auf die
gebuchten Objekte, was den Mieter / Charterer allerdings nicht von
der Erfüllung dieses Vertrages entbindet! Bei einem Verzug von mehr
als 14 Tagen kann Fisherman-Angelreisen die Reise zu den unter Punkt
15 genannten Bedingungen kostenpflichtig stornieren. Dies bedarf
allerdings einer vorherigen Ankündigung mindestens 5 Tage vor der
Stornierung (schriftlich per Email, Fax oder Postbrief/ePostbrief).
18.
Kann eine
Serviceleistung, die dem Charterer gratis zur Verfügung gestellt
werden sollte nicht zur Verfügung gestellt werden, so hat dies
keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses Vertrages oder den
Gesamtpreis, der im Vertrag genannten Leistungen.
19.
Kann ein
Boot o. eine Unterkunft aus nicht vorhersehbarem Grund nicht wie
vereinbart übergeben werden ist der Vermieter berechtigt einen
gleichwertigen Ersatz zu stellen. Bei Ausfall eines gemieteten
Bootes während der Mietperiode, wird dieses innerhalb von 24 Stunden
repariert oder ein Ersatzboot zur Verfügung gestellt. Sollte dieses
nicht möglich sein, können Regressansprüche
nicht geltend gemacht werden. Gezahlte Gelder für nicht
erbrachte Leistungen unsererseits erhält der Mieter in diesem Fall
zurück.
20.
Stellt sich
bei Übergabe des Bootes heraus, dass der Charterer das von Ihm
gemietete Boot selbst nicht führen kann (z.B. weil eine evtl.
erforderliche Fahrerlaubnis fehlt), und das Boot aus diesem Grunde
nicht übergeben werden kann, ist der in diesem Vertrag aufgeführte
Charterpreis dennoch auf jeden Fall zu zahlen. In diesem Fall kann
der Mieter/Charterer ggf. einen Guide mit der Führung des Bootes
beauftragen.
21.
Die
Ungültigkeit einzelner Vertragsbedingungen hat nicht die
Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Alle anderen
Vertragspunkte bleiben davon unberührt.
22.
Fisherman-Angelreisen haftet nicht für Gesetzesänderungen und höhere
Gewalt (Krieg, Grenzen geschlossen, Katastrophen,
Ölpest etc.) Gleiches gilt für evtl. Fahrplanänderungen der
Fähren. In diesem Falle würde auf die nächst erreichbare
Fährverbindung umgebucht. Regressansprüche können hierfür nicht
geltend gemacht werden.
23.
Jegliche
Beanstandungen an Wohnungen oder Booten seitens des
Mieters/Charterers sind uns sofort zu melden, damit wir ggf. Abhilfe
schaffen können. Spätere Reklamationen oder Regressansprüche können
nicht geltend gemacht werden.
24.
Je nach
Reiseziel und Anbieter wird vor Ort für die Charterboote eine
Kaution verlangt (z.T. auch für Ferienhäuser), die zwischen 200,00 €
und 500,00 € liegen kann. Sie ist in bar zu hinterlegen und wird
nach Rückgabe des Bootes/Hauses zurückerstattet.
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